Zu schnell gefahren: ist ein Einspruch möglich?

Blitzer sind anfällig für Messfehler. Fordern Sie jetzt eine kostenlose Auswertung von unserem Blitzer-Experten an und erfahren Sie, ob sich Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot vermeiden lassen.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2026: Strafen nach Fahrzeugtyp

Zu jeder Geschwindigkeitsüberschreitung führt eine eigene Detailseite – mit Bußgeld, Punkten, Fahrverbot, Toleranzabzug für PKW, LKW, Motorrad und Wohnmobile und Ihren Einspruchsmöglichkeiten. Wählen Sie Ihre Überschreitung:

16 – 20 km/h

Bußgeld, noch ohne Punkte.

21 – 25 km/h

1 Punkt in Flensburg.

26 – 30 km/h

1 Punkt; Fahrverbot für Wiederholungstäter.

31 – 40 km/h

2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

41 – 50 km/h

2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.

Über 50 km/h

2 Punkte, bis 3 Monate Fahrverbot, Vorsatzprüfung möglich.

Alle Strafen innerorts

16 – 20 km/h

Bußgeld, noch ohne Punkte.

21 – 25 km/h

1 Punkt in Flensburg.

26 – 40 km/h

1 Punkt; Fahrverbot für Wiederholungstäter.

41 – 50 km/h

2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

51 – 60 km/h

2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Über 60 km/h

Fahrverbot ab 2 Monaten, Vorsatzprüfung möglich.

Alle Strafen außerorts

= wichtige Grenze (Punkt bzw. Fahrverbot)

Besonderheiten für LKW und Motorräder

Für Motorräder gelten grundsätzlich die PKW-Sätze. Bei LKW über 3,5 t greifen dagegen teilweise strengere Regeln und frühere Punktegrenzen.

LKW über 3,5 t

Bereits ab 16 km/h zu viel kann ein Punkt in Flensburg drohen. Auch die Bußgelder fallen in vielen Stufen höher aus als bei einem PKW.

Motorräder

Für Motorräder gelten die regulären PKW-Sätze. Der erste Punkt droht daher grundsätzlich ab 21 km/h Überschreitung.

Bußgeldkatalog 2026

Bußgeld nach Tempolimit und Geschwindigkeit

Wählen Sie das Tempolimit am Messort oder springen Sie direkt zu einer konkreten Geschwindigkeit. Für Pkw gelten bei Geschwindigkeitsverstößen innerorts und außerorts unterschiedliche Sanktionsstufen.

Direkt zum konkreten Fall

Geschwindigkeit direkt auswählen

Besonders relevant sind die Bereiche rund um Punkte, Wiederholungstäter-Regel und Fahrverbot. Die Links führen direkt zur passenden Detailseite mit Bußgeld, Punkten, Fahrverbot und Toleranz.

Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog Geschwindigkeit

Die wichtigsten Regeln rund um Toleranzabzug, Fahrverbote, Probezeit und Einspruch – kompakt beantwortet.

Bei gemessenen Geschwindigkeiten bis 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen, darüber 3 % des Messwertes (aufgerundet). Bei bestimmten Messverfahren – etwa Lasermessungen oder Messungen durch Nachfahren – gelten höhere Toleranzen. Maßgeblich für die Strafe ist immer der Wert nach Toleranzabzug.

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h Überschreitung. Unabhängig davon greift die Wiederholungstäter-Regelung: Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h zu schnell gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot rechnen.

Eine Überschreitung ab 21 km/h (nach Toleranzabzug) gilt als A-Verstoß. Die Folgen: Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar – zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und einem eventuellen Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog.

Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist, erhält ein Fahrverbot von einem Monat – auch wenn der Katalog für den einzelnen Verstoß noch keines vorsieht. Die 12-Monats-Frist beginnt mit der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides.

Ab einer Überschreitung von 16 km/h wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Der Bußgeldbescheid kostet zusätzlich 5 % des Bußgeldes (mindestens 25 €) an Gebühren sowie 3,50 € Auslagen für die Zustellung.

Für Motorräder gilt der Bußgeldkatalog für PKW – ein Punkt droht in der Regel ab 21 km/h. Für Fahrzeuge über 3,5 t (LKW, Wohnmobile, Transporter) ist der Katalog strenger: Hier wird bereits ab 16 km/h Überschreitung der erste Punkt fällig, und es gelten eigene, niedrigere Tempolimits.

Das hängt vom Einzelfall ab. Eine sachverständige Auswertung von 14.783 Bußgeldverfahren (VUT-Studie) fand bei 56 % der Fälle Mängel – von falschen Tatvorwürfen über fehlende Messdaten bis zu formalen Fehlern. Wichtig: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides eingelegt werden. Ob Ihre Messung Anhaltspunkte für Fehler zeigt, können Sie mit unserem kostenlosen Blitzer-Check prüfen lassen.
Rechtsanwalt Andreas Junge
Fachlich geprüft

Andreas Junge · Anwalt für Verkehrsrecht

Die Angaben zum Bußgeldkatalog werden von unserer Fachredaktion gepflegt und unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Andreas Junge fachlich geprüft. Grundlage sind der geltende Bußgeldkatalog und die einschlägigen Vorschriften.