Innerorts
20er-Zone
Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche und besonders sensible innerörtliche Abschnitte.
Ob 30er-Zone, Tempo 50 innerorts oder Tempo 100 außerorts: Wählen Sie das Tempolimit, das am Messort galt. Sie gelangen zur passenden Übersicht – und bei ausgewählten Limits direkt zu Ihrer konkreten Geschwindigkeit.
Für die Einordnung eines Geschwindigkeitsverstoßes zählt die Überschreitung gegenüber der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Unsere Tempolimit-Seiten setzen deshalb beim konkreten Messort an: erst das erlaubte Tempo wählen, anschließend – sofern vorhanden – den Wert aus dem Tatvorwurf.
Innerorts
Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche und besonders sensible innerörtliche Abschnitte.
Innerorts
Typisch in Wohngebieten sowie im Umfeld von Schulen, Kitas und anderen geschützten Bereichen.
Häufig gesuchte Geschwindigkeiten
Innerorts
Die typische innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf Haupt-, Durchgangs- und Ausfallstraßen.
Häufig gesuchte Geschwindigkeiten
Innerorts
Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung, etwa auf größeren mehrspurigen Hauptstraßen.
Innerorts
Häufig auf Ring-, Haupt- und Ausfallstraßen mit entsprechend angeordneter Beschränkung.
Außerorts
Außerorts auf Land- und Bundesstraßen sowie auf entsprechend beschilderten Autobahnabschnitten.
Häufig gesuchte Geschwindigkeiten
Messwert, Toleranz, Messgerät und Bußgeldbescheid können entscheidend sein. Mit unserem kostenlosen Blitzer-Check erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall.
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Ein Wert wie 81 km/h sagt allein noch wenig über die Folgen aus: Bei Tempo 50 entspricht er einer deutlich anderen Überschreitung als bei Tempo 70. Deshalb bündeln wir die Inhalte nach dem jeweils erlaubten Tempo und verlinken von dort zu den passenden Detailwerten.
Wer nur weiß, um wie viel km/h die zulässige Geschwindigkeit überschritten wurde, kann stattdessen direkt über die allgemeinen Übersichten für innerörtliche oder außerörtliche Verstöße einsteigen.
Die Tempolimit-Übersichten auf zuschnellgefahren.org werden redaktionell aufbereitet und gemeinsam mit Rechtsanwalt Andreas Junge auf ihre verkehrsrechtliche Einordnung geprüft.