Bei Tempo 100 geblitzt: Aktuelle Bußgelder 2026
16.08.2026, 14:04
Sie wurden außerorts bei Tempo 100 geblitzt? Erfahren Sie, welche Strafen der Bußgeldkatalog 2026 vorsieht und warum für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem berücksichtigten Toleranzabzug entscheidend ist.
Auf gewöhnlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw sowie andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t grundsätzlich 100 km/h, soweit keine abweichende Beschilderung oder gesetzliche Sonderregelung gilt. Für die Sanktion ist nicht der Tachowert entscheidend, sondern die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem berücksichtigten Toleranzabzug. Genau auf diesen Wert beziehen sich die Tabelle und die verlinkten Detailseiten.
Bußgeldtabelle Tempo 100: Strafen 2026
Die folgenden Regelsätze gelten für gewöhnliche Pkw, Motorräder und andere nicht besonders sanktionierte Kraftfahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften bei fahrlässiger Begehung. Die erste Spalte zeigt die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem maßgeblichen Toleranzabzug; daraus ergibt sich die Überschreitung gegenüber Tempo 100.
| Vorwerfbar | Zu schnell |
|
Punkte | Fahrverbot | Blitzer-Check |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 110 | bis 10 | 20 € | – | Nein | – |
| 111–115 | 11–15 | 40 € | – | Nein | – |
| 116–120 | 16–20 | 60 € | – | Nein | Prüfen |
| 121–125 | 21–25 | 100 € | 1 | Nein | Prüfen |
| 126–130 | 26–30 | 150 € | 1 | 1 Monat** | Prüfen |
| 131–140 | 31–40 | 200 € | 1 | 1 Monat** | Prüfen |
| 141–150 | 41–50 | 320 € | 2 | 1 Monat | Prüfen |
| 151–160 | 51–60 | 480 € | 2 | 1 Monat | Prüfen |
| 161–170 | 61–70 | 600 € | 2 | 2 Monate | Prüfen |
| über 170 | über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate | Prüfen |
* Bei einem Bußgeldbescheid fallen nach § 107 OWiG grundsätzlich 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, als Gebühr sowie regelmäßig 3,50 € Zustellauslagen an. Bei einer wirksam angenommenen Verwarnung bis 55 € entstehen keine Gebühren und Auslagen. ** Ein zusätzliches Regelfahrverbot von 1 Monat kommt bei der sogenannten Wiederholungstäter-Regel in Betracht: bereits rechtskräftige Überschreitung von mindestens 26 km/h und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell. | |||||
| Vorw. | Zu viel | BG | P | FV |
|---|---|---|---|---|
| bis 110 | bis 10 | 20 € | – | Nein |
| 111–115 | 11–15 | 40 € | – | Nein |
| 116–120 | 16–20 | 60 € | – | Nein |
| 121–125 | 21–25 | 100 € | 1 | Nein |
| 126–130 | 26–30 | 150 € | 1 | 1M** |
| 131–140 | 31–40 | 200 € | 1 | 1M** |
| 141–150 | 41–50 | 320 € | 2 | 1M |
| 151–160 | 51–60 | 480 € | 2 | 1M |
| 161–170 | 61–70 | 600 € | 2 | 2M |
| >170 | >70 | 700 € | 2 | 3M |
BG = Regelsatz, P = Punkte, FV = Fahrverbot. * Bescheidkosten nach § 107 OWiG; bei wirksam angenommener Verwarnung bis 55 € keine Kosten. ** Wiederholungstäter-Regel nach § 4 Abs. 2 BKatV.
Direkt zur passenden Geschwindigkeit
Wählen Sie die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Angezeigt werden nur Geschwindigkeiten, für die in der Datenbank eine Tempo-100-Detailseite hinterlegt ist.
Wann gilt außerorts Tempo 100?
Nach § 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw sowie andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t grundsätzlich 100 km/h. Für schwerere Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Anhänger und bestimmte Kraftomnibusse gelten niedrigere allgemeine Höchstgeschwindigkeiten.
Die 100-km/h-Grenze gilt außerdem nicht auf Autobahnen und auf bestimmten baulich getrennten oder mehrstreifigen Straßen. Unabhängig davon können Verkehrszeichen eine niedrigere oder höhere zulässige Höchstgeschwindigkeit anordnen. Für einen konkreten Bußgeldvorwurf ist deshalb entscheidend, welches Limit am Messort für das betroffene Fahrzeug tatsächlich galt.
Messung bei Tempo 100: Was sollte geprüft werden?
Bei einer Geschwindigkeitsmessung außerorts sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Geltendes Tempolimit: Galt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h oder war durch Verkehrszeichen ein anderes Limit angeordnet?
- Messwert und Toleranz: Welcher geeichte Messwert wurde erfasst und welcher vorwerfbare Wert nach Sicherheitsabschlag zugrunde gelegt?
- Messgerät und Einsatz: Wurden die für das konkrete Gerät geltenden Vorgaben, Prüfungen und Bedienhinweise eingehalten?
- Zuordnung: Ist der Messwert eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zugeordnet?
Bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung wird nach Angaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bei geeichten Messwerten bis 100 km/h regelmäßig eine Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h und bei Werten über 100 km/h von 3 % berücksichtigt. Entscheidend bleibt der im konkreten Verfahren zugrunde gelegte vorwerfbare Wert. Mehr zu Geräten und Prüfpunkten finden Sie im Ratgeber zur Messtechnik.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Frist und Prüfpunkte
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab; pauschale Erfolgsquoten sind dafür wenig aussagekräftig.
- Tempolimit und Beschilderung: Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit galt am Messort tatsächlich für das betroffene Fahrzeug?
- Messung: Stimmen Messwert, Sicherheitsabschlag, Gerätedaten und Zuordnung zum Fahrzeug?
- Fahreridentifikation: Ist die fahrende Person auf dem Beweismittel hinreichend sicher identifizierbar?
- Rechtsfolgen: Wurden Regelsatz, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot korrekt eingeordnet, insbesondere bei der Wiederholungstäter-Regel?
Bescheid wegen Tempo 100 erhalten?
Wenn die Zwei-Wochen-Frist läuft, sollte der Bescheid rechtzeitig geprüft werden. Unsere kostenlose Vorprüfung ordnet Messung, Vorwurf und mögliche Ansatzpunkte ein.
Zum Blitzer-CheckRechtsgrundlagen und wichtige Hinweise
Die Beträge des Bußgeldkatalogs sind Regelsätze und gehen im hier relevanten Abschnitt grundsätzlich von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen aus. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Rechtsfolgen verändern.
Maßgeblich sind insbesondere § 3 StVO zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts, die Tabelle 1 des Anhangs zur BKatV, Anlage 13 FeV für Punkte, § 4 BKatV zum Regelfahrverbot sowie § 67 OWiG zur Einspruchsfrist und § 107 OWiG zu Gebühren und Auslagen.
Häufige Fragen zu Tempo 100
Was bedeutet "mit 121 km/h bei Tempo 100 geblitzt"?
Wenn 121 km/h bereits die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem berücksichtigten Toleranzabzug ist, liegen 21 km/h Überschreitung vor. Handelt es sich dagegen um den reinen Messwert vor Toleranzabzug, kann die rechtlich maßgebliche Geschwindigkeit niedriger sein.
Ab wann gibt es bei Tempo 100 einen Punkt?
Bei einem gewöhnlichen Pkw außerorts wird eine Überschreitung ab 21 km/h mit mindestens einem Punkt bewertet. Bei Tempo 100 beginnt diese Stufe bei einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 121 km/h.
Ab wann droht bei Tempo 100 ein Fahrverbot?
Bei einem gewöhnlichen Pkw außerorts sieht der Bußgeldkatalog ab 41 km/h Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, also ab 141 km/h vorwerfbarer Geschwindigkeit bei Tempo 100. Zusätzlich kann bei erneut mindestens 26 km/h Überschreitung innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft einer bereits entsprechenden Entscheidung ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen.
Wie viel Toleranz wird bei einer Messung über 100 km/h berücksichtigt?
Bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung wird vom geeichten Messwert nach Angaben der PTB bei Werten über 100 km/h regelmäßig eine Verkehrsfehlergrenze von 3 % abgezogen. Maßgeblich für die Sanktion ist der daraus gebildete vorwerfbare Wert.
Gilt außerorts immer Tempo 100?
Nein. Für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t gilt auf gewöhnlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich Tempo 100. Verkehrszeichen können ein anderes Limit anordnen; außerdem gilt die allgemeine 100-km/h-Grenze nicht auf Autobahnen und bestimmten baulich getrennten oder mehrstreifigen Straßen.
Lohnt sich ein Einspruch bei Tempo 100?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind der konkrete Bescheid, das am Messort geltende Tempolimit, das Messverfahren, die Zuordnung des Messwerts und gegebenenfalls die Fahreridentifikation. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Eine allgemeine Übersicht aller außerörtlichen Geschwindigkeitsverstöße finden Sie auf der Seite Geschwindigkeitsverstöße außerorts. Wurden Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt, finden Sie die passenden Regelsätze unter Geschwindigkeitsverstöße innerorts.
Andreas Junge ist Anwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht und befasst sich seit Jahren mit Bußgeldverfahren und der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen. Die Fachredaktion orientiert sich bei den Angaben auf dieser Seite am aktuell geltenden Bußgeldkatalog sowie den einschlägigen Vorschriften zu Punkten, Fahrverbot und Einspruch.