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Inhalt
Strafen PKW-Fahrer Strafen für Motorradfahrer Strafen für LKW-Fahrer Toleranzabzug Probezeit Einspruch
  1. Außerorts
  2. 26 km/h

26 km/h zu schnell außerorts: Strafen laut Bußgeldkatalog 2026

Update

03.08.2026

Außerorts 26 km/h innerorts

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften – etwa auf der Autobahn, Bundes- oder Landstraße – die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h überschreitet, muss laut Bußgeldkatalog 2026 mit einem Bußgeld von 150 € und 1 Punkt in Flensburg rechnen. Ab 26 km/h ist zudem die Wiederholungstäter-Regelung zu beachten: Wer bereits wegen einer Überschreitung von mindestens 26 km/h rechtskräftig sanktioniert wurde und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt, muss in der Regel mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Alle Strafen im Überblick:

Fahrzeugtyp
Punkte Fahrverbot Einspruch
PKW 150 € 1 Punkt 1 Monat* Kostenlos prüfen
Motorrad 150 € 1 Punkt 1 Monat* Kostenlos prüfen
PKW mit Anhänger 175 € 1 Punkt 1 Monat* Kostenlos prüfen
LKW über 3,5t 175 € 1 Punkt 1 Monat* Kostenlos prüfen
Typ
P FV Einspruch
PKW 150 € 1 1* Hier prüfen
Motorrad 150 € 1 1* Hier prüfen
Anhänger 175 € 1 1* Hier prüfen
LKW 175 € 1 1* Hier prüfen

BG = Bußgeld, BG* mit Gebühren, P = Punkte, FV = Fahrverbot, 1* = 1 Monat für Wiederholungstäter

Bundesweit einheitlich: Die Sanktionen für 26 km/h zu viel außerorts sind über den Bußgeldkatalog 2026 in allen Bundesländern identisch geregelt. Weitere Werte finden Sie in der Übersicht für Geschwindigkeitsverstöße außerorts.

Strafen für PKW-Fahrer (Außerorts)

Für Autofahrer liegt der Regelsatz bei 26 km/h zu viel außerorts bei 150 €. Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, bleibt es allerdings nicht bei diesem Betrag: Hinzu kommen 5 % Gebühren – mindestens 25 € – sowie 3,50 € Auslagen.

  • Punkte in Flensburg: Der Verstoß wird mit 1 Punkt eingetragen. Die Tilgungsfrist beträgt zwei Jahren und sechs Monaten und beginnt grundsätzlich mit der Rechtskraft der Entscheidung.

Wiederholungstäter-Regelung

Wichtig ist diese Regel vor allem, wenn bereits ein früherer Tempoverstoß vorliegt: Wurde eine Überschreitung von mindestens 26 km/h rechtskräftig geahndet und folgt innerhalb eines Jahres nach dieser Rechtskraft ein weiterer Verstoß von mindestens 26 km/h, kommt in der Regel ein Monat Fahrverbot hinzu – selbst wenn der zweite Verstoß allein noch kein Fahrverbot auslösen würde.

Strafen für Motorradfahrer

Für Motorräder gibt es keine eigene, günstigere Sanktionsstufe. Außerorts gelten dieselben Regelsätze wie für PKW. Bei 26 km/h zu viel beträgt das Bußgeld daher 150 €; außerdem kommt ein Eintrag von 1 Punkt in Flensburg hinzu.

Wiederholungstäter-Regelung

Auch Motorradfahrer fallen unter die 2×26-km/h-Regel. Folgt innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Verstoßes ein weiterer Tempoverstoß von mindestens 26 km/h, kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht.

Bei Motorrädern kommt eine praktische Besonderheit hinzu: Sie haben kein vorderes Kennzeichen, und auf dem Messfoto sind Gesicht und Fahrer häufig nur eingeschränkt erkennbar. Verantwortlich ist im fließenden Verkehr jedoch der Fahrer, nicht automatisch der Halter. Gelingt keine sichere Identifizierung, kann das Verfahren eingestellt werden. Je nach Schwere des Verstoßes kann dem Halter anschließend allerdings eine Fahrtenbuchauflage drohen.

Strafen für LKW und Gespanne bei 26 km/h außerorts

Für LKW über 3,5 t und PKW mit Anhänger kann dieselbe Überschreitung deutlich teurer werden als für einen normalen PKW. Punkte gibt es in dieser Fahrzeuggruppe bereits ab 16 km/h zu viel. Bei 26 km/h außerorts beträgt das Bußgeld 175 €.

  • Punkte in Flensburg: Der Verstoß wird mit 1 Punkt eingetragen.
  • Fahrverbot: Vorgesehen ist außerdem ein Fahrverbot von 1 Monat*. Gerade für Berufskraftfahrer kann deshalb eine genaue Prüfung des Bescheids wichtig sein.

Wichtig bei LKW und Gespannen: Nicht nur der Messwert muss stimmen. Ebenso entscheidend ist, ob das Fahrzeug korrekt als LKW über 3,5 t oder als Gespann erfasst wurde. Eine falsche Fahrzeugklasse kann zu einem falschen Tempolimit und damit auch zu einer falschen Sanktion führen. Das sollte bei der Prüfung der Messunterlagen mitkontrolliert werden.

Mit 26 km/h außerorts geblitzt worden?

Ob der Vorwurf nachvollziehbar ist, zeigt sich oft erst beim Blick auf Messprotokoll, Eichung, Foto und Beschilderung. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich.

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Toleranzabzug bei 26 km/h zu schnell außerorts

Für die Sanktion zählt nicht einfach der Wert, den das Messgerät zuerst anzeigt. Von diesem Messwert wird bei standardisierten Verfahren regelmäßig eine Toleranz abgezogen. Sie soll mögliche Abweichungen des Messgeräts berücksichtigen. Entscheidend ist anschließend der Wert nach dem Abzug:

  • Messwert bis 100 km/h: Abzug von pauschal 3 km/h.
  • Messwert über 100 km/h: Abzug von 3 % des Messwertes, aufgerundet auf den nächsten vollen km/h.

Liegt der Messwert höchstens bei 100 km/h, setzt ein Vorwurf von 26 km/h zu viel somit zunächst eine gemessene Überschreitung von mindestens 29 km/h voraus. Bei anderen Verfahren, etwa einer nicht standardisierten Nachfahrmessung ohne geeichtes Videomesssystem, können je nach Durchführung höhere Sicherheitsabschläge erforderlich sein. Der Vorwurf liegt im Bereich der 26-km/h-Grenze, ab der die Wiederholungstäter-Regelung greift. Die genaue Höhe des vorgeworfenen Wertes hat hier unmittelbare Folgen für ein mögliches Fahrverbot.

Zusätzliche Folgen in der Probezeit

Für Fahranfänger ist die Grenze von 21 km/h besonders wichtig. Ab dieser Überschreitung – jeweils nach dem Toleranzabzug – liegt ein A-Verstoß vor. Bei 26 km/h außerorts bleibt es deshalb nicht bei den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog:

  • Probezeitverlängerung: Die Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre.
  • Aufbauseminar (ASF): Die Teilnahme wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet; die Kosten liegen in der Regel zwischen 300 € und 500 €.
  • Rechtskraft entscheidet: Die Probezeit-Maßnahmen greifen erst, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Wird das Verfahren im Einspruchswege eingestellt, entfallen sie vollständig.

Einspruch prüfen

Sobald der Bußgeldbescheid zugestellt ist, läuft eine Frist von zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit kann Einspruch eingelegt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab: In Betracht kommen etwa Fehler beim Aufbau oder bei der Bedienung des Messgeräts, eine nicht nachvollziehbare Messung, Formfehler im Bescheid oder Zweifel an der Fahreridentifizierung. Zusätzlich geht es um 1 Punkt in Flensburg. Deshalb kann bereits eine Korrektur um wenige km/h für die Folgen des Verstoßes entscheidend sein.

Tempolimit um 26 km/h außerorts überschritten?

Wenn Sie unsicher sind, ob Messung und Bescheid zusammenpassen, können Sie den Fall kostenlos und unverbindlich vorprüfen lassen. Anschließend wissen Sie besser, ob weitere Schritte sinnvoll sind.

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Weitere Informationen & Bußgeld-Überblick

Möchten Sie die Sanktion mit anderen Geschwindigkeiten vergleichen? Die wichtigsten Übersichten und fünf passende km/h-Werte finden Sie direkt hier.

Wichtige Übersichten:

  • Bußgeldkatalog Geschwindigkeit
  • Bußgeldkatalog Außerorts 2026
  • Bußgeldkatalog Innerorts 2026
  • Messgeräte & Messfehler

Fünf passende Werte außerorts:

16 km/h 21 km/h 31 km/h 41 km/h 51 km/h
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Redaktion & Expertise: Prüfung durch Andreas Junge (Rechtsanwalt für Verkehrsrecht). Stand: Bußgeldkatalog 2026.

Quellen: BKatV § 107 OWiG PTB
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Zuschnellgefahren zeigt Ihnen mit welchen Strafen Sie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen 2026 rechnen müssen und gibt Ihnen die Möglichkeit kostenlos einen Einspruch zu prüfen.

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Quellen

Bußgeldkatalog, Stand 01.07.2026 VUT-Studie: 14.783 Verfahren (PDF)
Häufig gesucht: 21 km/h innerorts · 26 km/h außerorts · 30 km/h innerorts · 30 km/h außerorts · 35 km/h innerorts · 40 km/h außerorts
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