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Inhalt
Bußgeldkatalog 2026 Wann gilt innerorts? Einzelne km/h-Werte Strafen nach Tempolimit Wiederholungstäter Probezeit-Regeln Toleranzabzug Tempo 30 & Zonen Geblitzt – was tun? Messfehler-Check Häufige Fragen
  1. Innerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Bußgelder 2026

Update

17.08.2026, 12:36

Der Bußgeldkatalog 2026 fällt innerorts etwas strenger aus als außerorts. Ab einer Überschreitung von 21 km/h droht der erste Punkt in Flensburg. Bei 26 km/h kann die Wiederholungstäter-Regel relevant werden, und ab 31 km/h sieht der Bußgeldkatalog für Pkw und Motorräder bereits ein Regelfahrverbot von einem Monat vor. Die aktuelle Bußgeldtabelle:

Bußgeldkatalog Innerorts: PKW & Motorrad

Km/h
Punkte Fahrverbot Einspruch
Bis 10 30 € - Nein eher nicht
11 - 15 50 € - Nein eher nicht
16 - 20 70 € - Nein Kostenlos prüfen
21 - 25 115 € 1 Nein Kostenlos prüfen
26 - 30 180 € 1 1 Monat** Kostenlos prüfen
31 - 40 260 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 - 50 400 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 - 60 560 € 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 - 70 700 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 800 € 2 3 Monate Kostenlos prüfen

* Bei einem Bußgeldbescheid beträgt die Gebühr 5 % der festgesetzten Geldbuße, mindestens jedoch 25 €. In der Anzeige wird zusätzlich eine Zustellungspauschale von 3,50 € berücksichtigt.

** Die Wiederholungstäter-Regel kann greifen, wenn bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h rechtskräftig geahndet wurde und innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.

Km/h BG P FV Einspruch
<10 30 € - Nein eher nicht
11-15 50 € - Nein eher nicht
16-20 70 € - Nein Jetzt prüfen
21-25 115 € 1 Nein Jetzt prüfen
26-30 180 € 1 1 M* Jetzt prüfen
31-40 260 € 2 1 M Jetzt prüfen
41-50 400 € 2 1 M Jetzt prüfen
51-60 560 € 2 2 M Jetzt prüfen
61-70 700 € 2 3 M Jetzt prüfen
>70 800 € 2 3M Jetzt prüfen

BG = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot, * Wiederholungstäter-Regel möglich

Innerorts geblitzt worden?

Bei einer Prüfung können unter anderem Messung, Zuordnung, Unterlagen und Fahreridentifizierung relevant sein. Lassen Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich einschätzen.

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Wann gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung als innerorts?

Maßgeblich ist die geschlossene Ortschaft: Mit der Ortstafel (Zeichen 310) beginnen die innerörtlichen Vorschriften, mit der Rückseite der Ortstafel (Zeichen 311) enden sie. Ob die Umgebung optisch dicht bebaut wirkt, ist dafür nicht allein entscheidend.

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Kraftfahrzeuge grundsätzlich Tempo 50, sofern kein anderes Limit angeordnet ist. Deshalb können innerorts beispielsweise auch Tempo 30, Tempo 60 oder Tempo 70 gelten. Alle wichtigen Limits finden Sie zusätzlich in unserer Übersicht der Tempolimits.

Bußgeld nach exakter Geschwindigkeit (innerorts)

Sie wissen genau, mit wie viel km/h Sie zu schnell waren? In unseren Einzelübersichten finden Sie die konkrete Strafe, den Toleranzabzug und die Einspruchschancen punktgenau für Ihren Fall – von 16 bis 50 km/h zu schnell innerorts:

16 km/h zu schnell 19 km/h zu schnell 21 km/h zu schnell 23 km/h zu schnell 25 km/h zu schnell 26 km/h zu schnell 29 km/h zu schnell 30 km/h zu schnell 31 km/h zu schnell 35 km/h zu schnell 40 km/h zu schnell 45 km/h zu schnell 50 km/h zu schnell

Strafen nach Tempolimit: 20, 30, 50, 60 & 70 km/h

Welches Tempolimit galt am Messort? Wählen Sie die passende Geschwindigkeitsbegrenzung. Jede Übersicht zeigt Bußgelder, Punkte, Fahrverbote und Besonderheiten des jeweiligen Limits. Einen vollständigen Einstieg finden Sie in unserer Übersicht aller Tempolimits.

20 Tempo-20-ZoneVerkehrsberuhigter Geschäftsbereich 30 30er-ZoneSchulen, Kitas & Wohngebiete 50 Tempo 50Innerörtlicher Standard 60 Tempo 60Mehrspurige Hauptstraßen 70 Tempo 70Ringstraßen & Ausfallstraßen

Sonderregelungen für Wiederholungstäter

Ein Regelfahrverbot ist bei Pkw und Motorrädern innerorts grundsätzlich ab 31 km/h zu schnell vorgesehen. Daneben gibt es die sogenannte Wiederholungstäter-Regelung, die bereits bei geringeren Überschreitungen relevant werden kann.

Wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt und wird innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft erneut eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen, kommt in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat in Betracht. Entscheidend sind daher nicht nur die beiden Messwerte, sondern auch die Rechtskraft des ersten Bescheides und der Zeitpunkt des zweiten Verstoßes.

Besonderheiten in der Probezeit

Für Fahranfänger sind die Hürden noch strenger. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Die Konsequenzen sind hierbei weitreichend:

  • Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre
  • Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars (ASF)
  • Zusätzliche Punkte und Bußgelder gemäß Regelsatz

Gerade in der Probezeit kann eine genaue Prüfung besonders wichtig sein, weil neben dem Bußgeld zusätzliche fahrerlaubnisrechtliche Folgen hinzukommen können.

Toleranzabzug: Das wird abgezogen

Nicht jede gemessene Geschwindigkeit landet eins zu eins auf dem Bußgeldbescheid. Von dem Messwert wird eine Toleranz abgezogen, um kleine Ungenauigkeiten des Geräts auszugleichen:

Bei Messwerten von bis zu 100 km/h werden bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung 3 km/h abgezogen, bei Messwerten über 100 km/h sind es 3 %. Bei innerörtlichen Messungen in einer 30er-Zone oder bei Tempo 50 ist deshalb häufig der Abzug von 3 km/h relevant. Maßgeblich für die Sanktion ist die nach dem Toleranzabzug anrechenbare Geschwindigkeit. Wird beispielsweise in einem Tempo-50-Bereich ein Messwert von 54 km/h festgestellt, verbleiben nach 3 km/h Abzug 51 km/h und damit 1 km/h Überschreitung.

Tempo 30 und 30er-Zonen: Hier wird besonders oft geblitzt

30er-Zonen finden sich häufig in Wohngebieten und im Umfeld sensibler Bereiche. Die Bußgelder richten sich nach derselben innerörtlichen Tabelle wie oben. Entscheidend ist immer die Überschreitung nach Toleranzabzug: Wird beispielsweise ein Messwert von 50 km/h bei erlaubten 30 km/h festgestellt, verbleiben nach 3 km/h Abzug 47 km/h und damit 17 km/h zu viel.

Gerade bei Tempo 30 lohnt der genaue Blick auf die Beschilderung: Fehlt das Zonen-Ende-Schild, ist ein Verkehrszeichen zugewachsen oder verdeckt, oder war die Anordnung der Behörde fehlerhaft, kann die Messung im Einzelfall angreifbar sein.

Innerorts geblitzt – was Sie jetzt tun sollten

Nach einer Messung läuft ein festes Verfahren ab. Wer die Schritte kennt, wahrt seine Rechte und verschenkt keine Fristen:

  • Anhörungsbogen abwarten: Meist erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen. Zur Sache müssen Sie nichts sagen – nur Ihre Personalien sind anzugeben.
  • Frist beim Bußgeldbescheid beachten: Danach folgt der Bußgeldbescheid. Ab Zustellung bleiben Ihnen nur zwei Wochen für den Einspruch.
  • Fahrerermittlung: Wurde nicht der Halter gefahren, kommt häufig ein Zeugenfragebogen ins Spiel.
  • Messung prüfen lassen: Lassen Sie die Messtechnik auf Fehler untersuchen, bevor Sie zahlen.

Messfehler als Chance für den Einspruch

Ob sich Ansatzpunkte für einen Einspruch ergeben, hängt vom konkreten Messverfahren und den Unterlagen des Einzelfalls ab. Bei einer Prüfung können unter anderem folgende Punkte relevant sein:

  • Messwert und Toleranz: Wurden Messwert, Toleranzabzug und vorgeworfene Geschwindigkeit korrekt übernommen?
  • Zuordnung: Lässt sich die Messung bei mehreren Fahrzeugen eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zuordnen?
  • Messgerät und Unterlagen: Welche Vorgaben gelten für das eingesetzte Messverfahren und liegen die erforderlichen Unterlagen vor?
  • Durchführung der Messung: Wurde das Gerät entsprechend den für das Verfahren geltenden Vorgaben eingesetzt?
  • Fahreridentifizierung: Reicht das vorhandene Bildmaterial für eine belastbare Zuordnung zur fahrenden Person aus?

Besonders wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, kann eine fachliche Prüfung sinnvoll sein. Mehr zu Messverfahren und typischen Prüfungsansätzen finden Sie in unserem Ratgeber zur Messtechnik.

Häufige Fragen: Zu schnell innerorts

Ab wie viel km/h gibt es innerorts einen Punkt?

Der erste Punkt in Flensburg droht innerorts ab einer Überschreitung von 21 km/h. Bis 20 km/h bleibt es bei einem Bußgeld ohne Punkt.

Ab wann droht innerorts ein Fahrverbot?

Bei Pkw und Motorrädern ist innerorts ab 31 km/h ein Regelfahrverbot von einem Monat vorgesehen. Die Wiederholungstäter-Regel kann schon ab 26 km/h relevant werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 BKatV erfüllt sind.

Wie viel Toleranz wird innerorts abgezogen?

Bei amtlichen Geschwindigkeitsmessungen werden bei Messwerten bis 100 km/h 3 km/h abgezogen; bei Messwerten über 100 km/h sind es 3 %.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Das hängt vom Einzelfall ab. Besonders bei Punkten, einem drohenden Fahrverbot oder Zweifeln an Messung und Fahreridentifizierung kann eine Prüfung sinnvoll sein. Mit unserem kostenlosen Blitzer-Check können Sie Ihren Fall zunächst einschätzen lassen.

Was kostet 30 km/h zu schnell innerorts?

30 km/h zu schnell innerorts liegen im Bereich 26–30 km/h: Für Pkw und Motorräder sind 180 € und ein Punkt vorgesehen. Ein Fahrverbot kann zusätzlich nach der Wiederholungstäter-Regel in Betracht kommen.

Waren Sie außerorts zu schnell?

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten mildere Sätze: Der erste Punkt in Flensburg droht zwar auch ab 21 km/h, ein Regel-Fahrverbot allerdings erst ab 41 km/h. Den vollständigen Bußgeldkatalog außerorts finden Sie hier:

Zur Bußgeldtabelle Außerorts
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Rechtsanwalt Andreas Junge
Fachlich geprüft

Andreas Junge

Anwalt für Verkehrsrecht

5,0 über 600 Bewertungen 1.300+ Rechtstipps

Dieser Beitrag zum Bußgeldkatalog innerorts wurde fachlich geprüft. Rechtsanwalt Andreas Junge beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Geschwindigkeitsverstößen, Bußgeldbescheiden und drohenden Fahrverboten.

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Quellen

Bußgeldkatalog, Stand 01.07.2026 VUT-Studie: 14.783 Verfahren (PDF)
Häufig gesucht: 21 km/h innerorts · 26 km/h außerorts · 30 km/h innerorts · 30 km/h außerorts · 35 km/h innerorts · 40 km/h außerorts
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