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Inhalt
Bußgeldtabelle Geschwindigkeit wählen Wann gilt Tempo 50? Messung & Prüfpunkte Einspruch & Prüfpunkte Rechtsgrundlagen Häufige Fragen
  1. Innerorts
  2. Tempo 50

Bei Tempo 50 geblitzt: Aktuelle Bußgelder 2026

Update

16.08.2026, 13:52

Sie wurden innerorts bei Tempo 50 geblitzt? Erfahren Sie, welche Strafen der Bußgeldkatalog 2026 vorsieht und warum für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem berücksichtigten Toleranzabzug entscheidend ist.

Tempo 50 innerorts: Ortstafel und Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Kraftfahrzeuge grundsätzlich Tempo 50, soweit keine örtliche Anordnung eine andere Höchstgeschwindigkeit vorgibt. Für die Sanktion ist nicht der Tachowert und auch nicht zwingend der reine Rohmesswert entscheidend, sondern die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem berücksichtigten Toleranzabzug. Genau auf diesen Wert beziehen sich die Tabelle und die verlinkten Detailseiten.

Bußgeldtabelle Tempo 50: Strafen 2026

Die folgenden Regelsätze gelten für gewöhnliche Pkw bzw. andere nicht privilegiert oder besonders sanktionierte Kraftfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften bei fahrlässiger Begehung. Die erste Spalte zeigt die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem maßgeblichen Toleranzabzug; daraus ergibt sich die Überschreitung gegenüber Tempo 50.

Vorwerfbar Zu schnell
Punkte Fahrverbot Blitzer-Check
bis 60bis 1030 €–Nein–
61–6511–1550 €–Nein–
66–7016–2070 €–NeinPrüfen
71–7521–25115 €1NeinPrüfen
76–8026–30180 €11 Monat**Prüfen
81–9031–40260 €21 MonatPrüfen
91–10041–50400 €21 MonatPrüfen
101–11051–60560 €22 MonatePrüfen
111–12061–70700 €23 MonatePrüfen
über 120über 70800 €23 MonatePrüfen

* Bei einem Bußgeldbescheid fallen nach § 107 OWiG grundsätzlich 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, als Gebühr sowie regelmäßig 3,50 € Zustellauslagen an. Bei einer wirksam angenommenen Verwarnung bis 55 € entstehen keine Gebühren und Auslagen. ** Ein zusätzliches Regelfahrverbot von 1 Monat kommt bei der sogenannten Wiederholungstäter-Regel in Betracht: bereits rechtskräftige Überschreitung von mindestens 26 km/h und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell.

Vorw.Zu vielBGPFV
bis 60bis 1030 €–Nein
61–6511–1550 €–Nein
66–7016–2070 €–Nein
71–7521–25115 €1Nein
76–8026–30180 €11M**
81–9031–40260 €21M
91–10041–50400 €21M
101–11051–60560 €22M
111–12061–70700 €23M
>120>70800 €23M

BG = Regelsatz, P = Punkte, FV = Fahrverbot. * Bescheidkosten nach § 107 OWiG; bei wirksam angenommener Verwarnung bis 55 € keine Kosten. ** Wiederholungstäter-Regel nach § 4 Abs. 2 BKatV.

Direkt zur passenden Geschwindigkeit

Wählen Sie die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Die Detailseiten werden bewusst nur bis zu einer Überschreitung von 60 km/h verlinkt; das entspricht bei Tempo 50 höchstens 110 km/h.

16–20 km/h zu viel

70 € · noch ohne Punkt

66 67 68 69 70

21–25 km/h zu viel

115 € · 1 Punkt

71 72 73 74 75

26–30 km/h zu viel

180 € · 1 Punkt · Wiederholungstäter beachten

76 77 78 79 80

31–40 km/h zu viel

260 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot

81 82 83 84 85 86 87 88 89 90

41–50 km/h zu viel

400 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot

91 92 93 94 95 96 97 98 99 100

51–60 km/h zu viel

560 € · 2 Punkte · 2 Monate Fahrverbot

105 110

Wann gilt innerorts Tempo 50?

Nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für Kraftfahrzeuge grundsätzlich 50 km/h. Die Ortstafel Zeichen 310 kennzeichnet den Beginn, Zeichen 311 das Ende der geschlossenen Ortschaft. Ein zusätzliches Tempo-50-Schild ist für diese allgemeine Regel daher nicht erforderlich.

Örtliche Verkehrszeichen gehen der allgemeinen Regel jedoch vor. Am Messort kann deshalb beispielsweise eine Tempo-30-Zone oder eine durch Zeichen 274 angeordnete andere Höchstgeschwindigkeit gelten. Für den konkreten Vorwurf ist entscheidend, welche Regelung für die befahrene Richtung am Messort wirksam war.

Messung bei Tempo 50: Was sollte geprüft werden?

Ob eine Geschwindigkeitsmessung verwertbar ist, hängt vom konkreten Messverfahren und der Verkehrssituation ab. Typische Prüfpunkte sind:

  • Örtliche Höchstgeschwindigkeit: Begann die geschlossene Ortschaft bereits, oder galt am Messort durch Verkehrszeichen ein anderes Tempolimit?
  • Messwert und Toleranz: Welcher Rohmesswert wurde erfasst und welcher vorwerfbare Wert nach Sicherheitsabschlag zugrunde gelegt?
  • Messgerät und Einsatz: Wurden die für das konkrete Gerät geltenden Vorgaben, Prüfungen und Bedienhinweise eingehalten?
  • Zuordnung: Ist der Messwert eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zugeordnet?

Bei vielen geeichten Geschwindigkeitsmessgeräten liegen die maßgeblichen Verkehrsfehlergrenzen bis 100 km/h bei ±3 km/h und oberhalb von 100 km/h bei ±3 %. Welche Toleranz im konkreten Verfahren anzusetzen ist, hängt vom eingesetzten Messverfahren ab. Mehr zu Geräten und möglichen Prüfpunkten finden Sie im Ratgeber zur Messtechnik.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Frist und Prüfpunkte

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab; pauschale Erfolgsquoten sind dafür wenig aussagekräftig.

  • Tempolimit und Bekanntgabe: Galt am Messort die allgemeine innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h oder eine abweichende örtliche Regelung?
  • Messung: Stimmen Messwert, Sicherheitsabschlag, Gerätedaten und Zuordnung zum Fahrzeug?
  • Fahreridentifikation: Ist die fahrende Person auf dem Beweismittel hinreichend sicher identifizierbar?
  • Rechtsfolgen: Wurden Regelsatz, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot korrekt eingeordnet, insbesondere bei der Wiederholungstäter-Regel?

Bescheid wegen Tempo 50 erhalten?

Wenn die Zwei-Wochen-Frist läuft, sollte der Bescheid rechtzeitig geprüft werden. Unsere kostenlose Vorprüfung ordnet Messung, Vorwurf und mögliche Ansatzpunkte ein.

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Rechtsgrundlagen und wichtige Hinweise

Die Beträge des Bußgeldkatalogs sind Regelsätze und gehen im hier relevanten Abschnitt grundsätzlich von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen aus. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Rechtsfolgen verändern.

Maßgeblich sind insbesondere § 3 StVO zur innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit, Anlage 3 StVO zu den Ortstafeln, die Tabelle 1 des Anhangs zur BKatV, Anlage 13 FeV für Punkte, § 4 BKatV zum Regelfahrverbot sowie § 67 OWiG zur Einspruchsfrist.


Häufige Fragen zu Tempo 50

Was bedeutet "mit 76 km/h bei Tempo 50 geblitzt"?

Wenn 76 km/h bereits die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem berücksichtigten Toleranzabzug ist, liegen 26 km/h Überschreitung vor. Handelt es sich dagegen um den reinen Rohmesswert vor Toleranzabzug, kann die rechtlich maßgebliche Geschwindigkeit niedriger sein.

Ab wann gibt es bei Tempo 50 einen Punkt?

Bei einem gewöhnlichen Pkw innerorts wird eine Überschreitung von 21 bis 30 km/h mit einem Punkt bewertet. Bei Tempo 50 beginnt diese Stufe bei einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 71 km/h.

Ab wann droht bei Tempo 50 ein Fahrverbot?

Bei einem gewöhnlichen Pkw innerorts sieht der Bußgeldkatalog ab 31 km/h Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, also ab 81 km/h vorwerfbarer Geschwindigkeit bei Tempo 50. Zusätzlich kann bei erneut mindestens 26 km/h Überschreitung innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft einer bereits entsprechenden Entscheidung ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen.

Gilt innerhalb geschlossener Ortschaften immer Tempo 50?

Grundsätzlich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Verkehrszeichen können jedoch eine niedrigere oder höhere Höchstgeschwindigkeit anordnen und gehen der allgemeinen Regel vor.

Welche Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?

Bei vielen standardisierten Geschwindigkeitsmessungen wird ein Sicherheitsabschlag berücksichtigt. Dessen konkrete Höhe hängt vom Messverfahren ab; entscheidend für die Sanktion ist der im Verfahren zugrunde gelegte vorwerfbare Wert nach Toleranzabzug.

Lohnt sich ein Einspruch bei Tempo 50?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind der konkrete Bescheid, die am Messort geltende Höchstgeschwindigkeit, das Messverfahren, die Zuordnung des Messwerts und gegebenenfalls die Fahreridentifikation. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Wurden Sie nicht bei Tempo 50, sondern in einer ausgeschilderten 30er-Zone geblitzt? Dann finden Sie die passenden Strafen in unserer Übersicht „In der 30er-Zone geblitzt". Eine allgemeine Übersicht aller innerörtlichen Tempoverstöße bietet die Seite Geschwindigkeitsverstöße innerorts.

Rechtsanwalt Andreas Junge
Fachlich geprüft

Andreas Junge

Anwalt für Verkehrsrecht

5,0 über 600 Bewertungen 1.300+ Rechtstipps

Andreas Junge ist Anwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht und befasst sich seit Jahren mit Bußgeldverfahren und der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen. Die Fachredaktion orientiert sich bei den Angaben auf dieser Seite am aktuell geltenden Bußgeldkatalog sowie den einschlägigen Vorschriften zu Punkten, Fahrverbot und Einspruch.

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Quellen

Bußgeldkatalog des KBA VUT-Studie
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