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Inhalt
Geschwindigkeit wählen Bußgeldtabelle Was ist eine 30er-Zone? Wo wird geblitzt? Einspruch & Chancen Häufige Fragen
  1. Innerorts
  2. 30er-Zone

In der 30er-Zone geblitzt: Strafen 2026 nach Geschwindigkeit

Sie wurden in einer Tempo-30-Zone geblitzt und kennen Ihre gemessene Geschwindigkeit? Wählen Sie unten den passenden Wert – Sie gelangen direkt zu Bußgeld, Punkten, Fahrverbot und der kostenlosen Einspruchsprüfung für genau Ihren Fall.

Tempo-30-Zone: Verkehrsschild und Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

30er-Zonen liegen innerorts vor Schulen, Kitas und in Wohngebieten. Hier wird besonders häufig geblitzt – und gerade die Beschilderung ist ein häufiger Angriffspunkt: Fehlende oder verdeckte Zonenschilder können einen Bescheid angreifbar machen. Jeder gemessene Wert hat seine eigene Detailseite mit den konkreten Folgen.

Mit wie viel km/h wurden Sie geblitzt?

Die Zahl auf den Kacheln ist die gemessene Geschwindigkeit (Tempo 30 + Überschreitung). Wählen Sie Ihren Wert:

16–20 km/h zu viel

Bußgeld, noch ohne Punkt

46 47 48 49 50

21–25 km/h zu viel

Erster Punkt in Flensburg

51 52 53 54 55

26–30 km/h zu viel

Fahrverbot bei Wiederholung

56 57 58 59 60

31–40 km/h zu viel

1 Monat Fahrverbot – auch Ersttäter

61 62 63 64 65 66 67 68 69 70

41–50 km/h zu viel

Hohe Strafe, Vorsatz möglich

71 72 73 74 75 76 77 78 79 80

Über 50 km/h zu viel

Sehr hohe Strafen & Fahrverbot

130 135 140 145 150 85 90 95 100 105 110 115 120 125

Bußgeldtabelle 30er-Zone: Strafen 2026

Eine 30er-Zone liegt innerorts, daher greifen die innerörtlichen Sätze. Die erste Spalte zeigt Ihre gemessene Geschwindigkeit, die zweite die maßgebliche Überschreitung über Tempo 30:

Gemessen Zu schnell
Punkte Fahrverbot Einspruch
bis 40bis 1030 €-Neineher nicht
41-4511-1550 €-Neineher nicht
46-5016-2070 €-NeinPrüfen
51-5521-25115 €1NeinPrüfen
56-6026-30180 €11 Monat**Prüfen
61-7031-40260 €21 MonatPrüfen
71-8041-50400 €22 MonatePrüfen
über 80über 50ab 560 €2ab 2 MonatePrüfen

* Inkl. 28,50 € Gebühren & Auslagen bei aktivierter Checkbox. ** 1 Monat Fahrverbot für Wiederholungstäter (2× ≥ 26 km/h in 12 Monaten). Maßgeblich ist der Wert nach Abzug von 3 km/h Toleranz.

GemessenZu vielBGPFV
bis 40bis 1030 €-Nein
41-4511-1550 €-Nein
46-5016-2070 €-Nein
51-5521-25115 €1Nein
56-6026-30180 €11M*
61-7031-40260 €21M
71-8041-50400 €22M
über 80>50ab 5602ab 2M

BG = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot, * Wiederholungstäter. Nach 3 km/h Toleranzabzug.

Was ist eine 30er-Zone – und warum ist das wichtig?

Eine Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1) ist rechtlich etwas anderes als ein einzelnes Tempo-30-Schild (Zeichen 274). Die Zone gilt flächendeckend für ein ganzes Gebiet – ab dem Zonenschild bis zum Aufhebungsschild, inklusive aller Seitenstraßen, ohne dass das Limit wiederholt werden muss. Ein einzelnes Schild dagegen gilt nur streckenbezogen bis zur nächsten Kreuzung.

Diese Unterscheidung ist bei einem Einspruch oft entscheidend: Wer in eine Zone einfährt, muss das Zonenschild auch passiert haben. Ist es verdeckt, zugewachsen, umgefahren oder schlecht einsehbar, kann die Geltung von Tempo 30 an dieser Stelle angreifbar sein – ein Ansatz, den es bei einer normalen Hauptstraße mit Tempo 50 so nicht gibt.

Wo wird in 30er-Zonen geblitzt?

30er-Zonen liegen dort, wo besonders schutzbedürftige Menschen unterwegs sind – entsprechend dicht wird kontrolliert:

  • Vor Schulen und Kitas: Häufig mit mobilen Messgeräten zu den Bring- und Abholzeiten.
  • In Wohngebieten: Oft stationäre Blitzer oder semi-stationäre Anlagen (Blitzer-Anhänger).
  • Vor Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern: Verstärkte Überwachung, teils dauerhaft.

Gerade mobile Messungen sind fehleranfällig: Aufstellort, Messwinkel, Eichung und Bedienung müssen stimmen. Welche Geräte besonders oft beanstandet werden, lesen Sie im Ratgeber zur Messtechnik.

Einspruch in der 30er-Zone: Ihre Chancen

Ein Einspruch lohnt sich in der 30er-Zone oft besonders, weil gleich mehrere Angriffspunkte zusammenkommen:

  • Beschilderung: War die Zone korrekt und sichtbar ausgeschildert? Fehlende oder verdeckte Schilder sind ein häufiger Mangel.
  • Messung & Toleranz: Wurde die korrekte Toleranz abgezogen? Schon 1 km/h kann Sie unter eine Punkt- oder Fahrverbotsgrenze bringen.
  • Eichung & Bedienung: War das Gerät gültig geeicht und vorschriftsmäßig aufgestellt?
  • Fahreridentifikation: Ist auf dem Foto zweifelsfrei erkennbar, wer gefahren ist?

Bescheid aus der 30er-Zone erhalten?

Lassen Sie Ihre Messung kostenlos prüfen. Laut einer Verkehrsstudie weisen bis zu 56 % der Bußgeldbescheide Fehler auf – ein Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich.

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Häufige Fragen zur 30er-Zone

Was bedeutet "mit 56 in der 30er-Zone geblitzt"?

Die 56 ist Ihre gemessene Geschwindigkeit. Bei erlaubten 30 km/h sind das 26 km/h zu viel (nach Abzug der Toleranz). Maßgeblich für die Strafe ist diese Überschreitung.

Ab wann gibt es in der 30er-Zone einen Punkt?

Ein Punkt in Flensburg droht ab 21 km/h Überschreitung – also ab einer gemessenen Geschwindigkeit von rund 51 km/h in der 30er-Zone.

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ab 31 km/h zu viel (gemessen ca. 61 km/h) gilt ein Regelfahrverbot. Ab 26 km/h kann es Wiederholungstäter treffen.

Lohnt sich ein Einspruch in der 30er-Zone?

Häufig ja. In Zonen sind die Anforderungen an die Beschilderung hoch – fehlende oder verdeckte Schilder sowie Mess- und Eichfehler machen viele Bescheide angreifbar.

Wurden Sie nicht in einer 30er-Zone, sondern bei Tempo 50 geblitzt? Dann finden Sie die passenden Strafen in unserer Übersicht „Bei Tempo 50 geblitzt". Eine allgemeine Übersicht aller innerörtlichen Tempoverstöße bietet die Seite Geschwindigkeitsverstöße innerorts.

Rechtsanwalt Andreas Junge

Andreas Junge

Anwalt für Verkehrsrecht

5,0 · über 600 Bewertungen über 1.300 Rechtstipps veröffentlicht

Andreas Junge ist Anwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht und befasst sich seit Jahren intensiv mit Bußgeldverfahren und der Überprüfung von Blitzermessungen. Die Inhalte dieser Seite werden von unserer Fachredaktion gemeinsam mit ihm auf Basis des aktuellen Bußgeldkatalogs 2026 geprüft.

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