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Inhalt
Bußgeldtabelle Geschwindigkeit wählen Was ist eine 30er-Zone? Messung & typische Orte Einspruch & Prüfpunkte Rechtsgrundlagen Häufige Fragen
  1. Innerorts
  2. 30er-Zone

Geschwindigkeitsüberschreitung 30er-Zone: Aktuelle Bußgelder 2026

Update

16.08.2026, 08:57

Sie wurden in einer Tempo-30-Zone geblitzt? Erfahren Sie jetzt, welche Strafen der Bußgeldkatalog 2026 vorsieht und wie der Toleranzabzug das Messergebnis beeinflusst.

Tempo-30-Zone: Verkehrsschild und Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine Tempo-30-Zone ist eine gebietsbezogene Geschwindigkeitsregelung und rechtlich von einem einzelnen, streckenbezogenen Tempo-30-Schild zu unterscheiden. Für die Sanktion ist nicht der Tachowert entscheidend, sondern die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem berücksichtigten Toleranzabzug. Genau auf diesen Wert beziehen sich die Tabelle und die verlinkten Detailseiten.

Bußgeldtabelle 30er-Zone: Strafen 2026

Die folgenden Regelsätze gelten für gewöhnliche Pkw bzw. andere nicht privilegiert oder besonders sanktionierte Kraftfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften bei fahrlässiger Begehung. Die erste Spalte zeigt die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem maßgeblichen Toleranzabzug; daraus ergibt sich die Überschreitung gegenüber Tempo 30.

Messwert Zu schnell
Punkte Fahrverbot Blitzer-Check
bis 40bis 1030 €–Nein–
41–4511–1550 €–Nein–
46–5016–2070 €–NeinPrüfen
51–5521–25115 €1NeinPrüfen
56–6026–30180 €11 Monat**Prüfen
61–7031–40260 €21 MonatPrüfen
71–8041–50400 €21 MonatPrüfen
81–9051–60560 €22 MonatePrüfen
91–10061–70700 €23 MonatePrüfen
über 100über 70800 €23 MonatePrüfen

* Bei einem Bußgeldbescheid fallen nach § 107 OWiG grundsätzlich 5 % der Geldbuße, mindestens 25 €, als Gebühr sowie regelmäßig 3,50 € Zustellauslagen an. Bei einer wirksam angenommenen Verwarnung bis 55 € entstehen keine Gebühren und Auslagen. ** Ein zusätzliches Regelfahrverbot von 1 Monat kommt bei der sogenannten Wiederholungstäter-Regel in Betracht: bereits rechtskräftige Überschreitung von mindestens 26 km/h und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell.

Vorw.Zu vielBGPFV
bis 40bis 1030 €–Nein
41–4511–1550 €–Nein
46–5016–2070 €–Nein
51–5521–25115 €1Nein
56–6026–30180 €11M**
61–7031–40260 €21M
71–8041–50400 €21M
81–9051–60560 €22M
91–10061–70700 €23M
>100>70800 €23M

BG = Regelsatz, P = Punkte, FV = Fahrverbot. * Bescheidkosten nach § 107 OWiG; bei wirksam angenommener Verwarnung bis 55 € keine Kosten. ** Wiederholungstäter-Regel nach § 4 Abs. 2 BKatV.

Direkt zur passenden Geschwindigkeit

Wählen Sie die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug. Die Detailseiten werden bewusst nur bis zu einer Überschreitung von 60 km/h verlinkt; das entspricht in der 30er-Zone höchstens 90 km/h.

16–20 km/h zu viel

70 € · noch ohne Punkt

46 47 48 49 50

21–25 km/h zu viel

115 € · 1 Punkt

51 52 53 54 55

26–30 km/h zu viel

180 € · 1 Punkt · Wiederholungstäter beachten

56 57 58 59 60

31–40 km/h zu viel

260 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot

61 62 63 64 65 66 67 68 69 70

41–50 km/h zu viel

400 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot

71 72 73 74 75 76 77 78 79 80

51–60 km/h zu viel

560 € · 2 Punkte · 2 Monate Fahrverbot

85 90

Was ist eine 30er-Zone – und warum ist das wichtig?

Eine Tempo-30-Zone beginnt mit Zeichen 274.1 und endet mit Zeichen 274.2. Innerhalb der Zone gilt die angeordnete Höchstgeschwindigkeit für den gesamten gekennzeichneten Bereich; sie muss nicht hinter jeder Einmündung erneut ausgeschildert werden. Tempo-30-Zonen dürfen sich grundsätzlich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder weitere Vorfahrtstraßen erstrecken; an Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone gilt grundsätzlich „rechts vor links“.

Davon zu unterscheiden ist das einzelne Zeichen 274 für eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung. Eine Kreuzung oder Einmündung hebt eine solche Beschränkung für den Verkehr, der das Schild bereits passiert hat, nicht automatisch auf. Für einbiegende Verkehrsteilnehmer kann dagegen relevant sein, ob die Beschränkung für sie erkennbar bekanntgegeben wurde.

Messung in der 30er-Zone: Was sollte geprüft werden?

Ob eine Messung verwertbar ist, hängt vom konkreten Messverfahren und der Verkehrssituation ab. Typische Prüfpunkte sind:

  • Beschilderung: War der Beginn der Zone sichtbar und für die konkrete Fahrtrichtung wirksam bekanntgegeben?
  • Messwert und Toleranz: Welcher Rohmesswert wurde erfasst und welcher vorwerfbare Wert nach Sicherheitsabschlag zugrunde gelegt?
  • Messgerät und Einsatz: Wurden die für das konkrete Gerät geltenden Vorgaben, Prüfungen und Bedienhinweise eingehalten?
  • Zuordnung: Ist der Messwert eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zugeordnet?

Bei vielen geeichten Geschwindigkeitsmessgeräten liegen die maßgeblichen Verkehrsfehlergrenzen bis 100 km/h bei ±3 km/h und oberhalb von 100 km/h bei ±3 %. Welche Toleranz im konkreten Verfahren anzusetzen ist, hängt vom eingesetzten Messverfahren ab. Mehr zu Geräten und möglichen Prüfpunkten finden Sie im Ratgeber zur Messtechnik.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Frist und Prüfpunkte

Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab; pauschale Erfolgsquoten sind dafür wenig aussagekräftig.

  • Beschilderung und Bekanntgabe: War die Tempo-30-Zone für Ihre Fahrtrichtung wirksam erkennbar?
  • Messung: Stimmen Messwert, Sicherheitsabschlag, Gerätedaten und Zuordnung zum Fahrzeug?
  • Fahreridentifikation: Ist die fahrende Person auf dem Beweismittel hinreichend sicher identifizierbar?
  • Rechtsfolgen: Wurden Regelsatz, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot korrekt eingeordnet, insbesondere bei der Wiederholungstäter-Regel?

Bescheid aus der 30er-Zone erhalten?

Wenn die Zwei-Wochen-Frist läuft, sollte der Bescheid rechtzeitig geprüft werden. Unsere kostenlose Vorprüfung ordnet Messung, Vorwurf und mögliche Ansatzpunkte ein.

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Rechtsgrundlagen und wichtige Hinweise

Die Beträge des Bußgeldkatalogs sind Regelsätze und gehen im hier relevanten Abschnitt grundsätzlich von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen aus. Voreintragungen, Vorsatz oder besondere Umstände können die Rechtsfolgen verändern.

Maßgeblich sind insbesondere die Tabelle 1 des Anhangs zur BKatV, Anlage 13 FeV für Punkte, § 4 BKatV zum Regelfahrverbot sowie § 67 OWiG zur Einspruchsfrist.


Häufige Fragen zur 30er-Zone

Was bedeutet "mit 56 in der 30er-Zone geblitzt"?

Wenn 56 km/h bereits die vorwerfbare Geschwindigkeit nach dem berücksichtigten Toleranzabzug ist, liegen 26 km/h Überschreitung vor. Handelt es sich dagegen um den reinen Rohmesswert vor Toleranzabzug, kann die rechtlich maßgebliche Geschwindigkeit niedriger sein.

Ab wann gibt es in der 30er-Zone einen Punkt?

Bei einem gewöhnlichen Pkw innerorts wird eine Überschreitung von 21 bis 30 km/h mit einem Punkt bewertet. In der 30er-Zone beginnt diese Stufe bei einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 51 km/h.

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Bei einem gewöhnlichen Pkw innerorts sieht der Bußgeldkatalog ab 31 km/h Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, also ab 61 km/h vorwerfbarer Geschwindigkeit in der 30er-Zone. Zusätzlich kann bei erneut mindestens 26 km/h Überschreitung innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft einer bereits entsprechenden Entscheidung ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht kommen.

Welche Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?

Bei vielen standardisierten Geschwindigkeitsmessgeräten liegen die Verkehrsfehlergrenzen bis 100 km/h bei ±3 km/h und darüber bei ±3 %. Der konkret berücksichtigte Sicherheitsabschlag hängt vom Messverfahren ab; entscheidend ist der im Verfahren zugrunde gelegte vorwerfbare Wert.

Endet ein einzelnes Tempo-30-Schild an der nächsten Kreuzung?

Nicht automatisch. Ein streckenbezogenes Zeichen 274 gilt für den Verkehr, der es passiert hat, grundsätzlich weiter, bis die Beschränkung aufgehoben oder anderweitig beendet wird. Für neu einbiegende Verkehrsteilnehmer ist gesondert zu prüfen, ob die Beschränkung wirksam bekanntgegeben wurde.

Lohnt sich ein Einspruch in der 30er-Zone?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind der konkrete Bescheid, die Beschilderung, das Messverfahren, die Zuordnung des Messwerts und gegebenenfalls die Fahreridentifikation. Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Wurden Sie nicht in einer 30er-Zone, sondern bei Tempo 50 geblitzt? Dann finden Sie die passenden Strafen in unserer Übersicht „Bei Tempo 50 geblitzt". Eine allgemeine Übersicht aller innerörtlichen Tempoverstöße bietet die Seite Geschwindigkeitsverstöße innerorts.

Rechtsanwalt Andreas Junge
Fachlich geprüft

Andreas Junge

Anwalt für Verkehrsrecht

5,0 über 600 Bewertungen 1.300+ Rechtstipps

Andreas Junge ist Anwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht und befasst sich seit Jahren mit Bußgeldverfahren und der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen. Die Fachredaktion orientiert sich bei den Angaben auf dieser Seite am aktuell geltenden Bußgeldkatalog sowie den einschlägigen Vorschriften zu Punkten, Fahrverbot und Einspruch.

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Bußgeldkatalog des KBA VUT-Studie
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