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Inhalt
Bußgeld & Punkte Zone oder Schild? Beschilderung als Schwachstelle Probezeit Einspruch & Frist Häufige Fragen
  1. Innerorts
  2. 30er-Zone
  3. 135 km/h

Mit 135 km/h in der 30er-Zone geblitzt: Strafen 2026

Update

29.06.2026, 07:45

Bei 135 km/h in einer 30er-Zone werden Ihnen 105 km/h zu viel vorgeworfen – ab 31 km/h innerorts sieht der Katalog ein Regelfahrverbot vor. Gerade dann ist die Prüfung der Messung und der Beschilderung entscheidend für den Erhalt des Führerscheins.

Tempo-30-Zone: Strafen bei 135 km/h in der 30er-Zone
138
km/h gemessen (Rohwert)
135
km/h nach Toleranz (Vorwurf)
105
km/h zu schnell (über Tempo 30)

Vom gemessenen Rohwert werden innerorts pauschal 3 km/h Toleranz abgezogen. Maßgeblich für die Strafe ist der bereinigte Wert von 135 km/h – also 105 km/h über dem Zonen-Limit von 30 km/h.

Bußgeld, Punkte & Fahrverbot bei 135 km/h in der 30er-Zone

Eine Tempo-30-Zone liegt innerorts – es gelten daher die innerörtlichen Sätze des Bußgeldkatalogs 2026. Für 105 km/h zu viel bedeutet das:

Fahrzeugtyp Bußgeld Punkte Fahrverbot Einspruch
PKW 800 € 2 Punkte 3 Monate Kostenlos prüfen
Motorrad 800 € 2 Punkte 3 Monate Kostenlos prüfen
PKW mit Anhänger € Kostenlos prüfen
LKW über 3,5t € Kostenlos prüfen
TypBußgeldPFV
PKW800 €23M
Motorrad800 €23M
Anhänger €–
LKW €–

P = Punkte, FV = Fahrverbot. Zzgl. 28,50 € Gebühren & Auslagen.

Bescheid über 135 km/h in der 30er-Zone erhalten?

Lassen Sie Ihre Messung kostenlos prüfen. Gerade in 30er-Zonen scheitern Bescheide häufig an der Beschilderung – laut einer Verkehrsstudie weisen bis zu 56 % der Bußgeldbescheide Fehler auf.

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Die reinen Strafwerte gelten unabhängig vom Streckentyp. Eine allgemeine Übersicht – auch für Tempo 50 – finden Sie auf unserer Seite zu 105 km/h zu schnell innerorts.

30er-Zone oder einzelnes Tempo-30-Schild? Der entscheidende Unterschied

Nicht jedes „Tempo 30" ist rechtlich gleich – und der Unterschied kann über den Einspruch entscheiden:

  • Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1): Gilt flächendeckend für ein ganzes Gebiet, meist in Wohnvierteln, vor Schulen und Kitas. Die Begrenzung gilt ab dem Zonenschild bis zum ausdrücklichen Zonenende (Zeichen 274.2) – auch um Ecken und Kreuzungen herum, ohne dass das Schild wiederholt werden muss.
  • Streckenbezogenes Tempo 30 (Zeichen 274): Ein einzelnes Schild, das nur für den folgenden Straßenabschnitt gilt und nach Kreuzungen grundsätzlich wiederholt werden muss, damit es weiter wirksam ist.

Für Ihren Fall ist das wichtig: Wurden Sie in einer Zone geblitzt, prüfen Anwälte vor allem, ob Zonenanfang und -ende korrekt und sichtbar beschildert waren. Bei einem Einzelschild ist oft die fehlende Wiederholung nach einer Kreuzung der Ansatzpunkt.

Einspruch in der 30er-Zone: Die Beschilderung als Schwachstelle

30er-Zonen sind beim Einspruch besonders dankbar, weil die Anforderungen an die Beschilderung hoch sind. Typische Angriffspunkte:

  • Fehlendes oder verdecktes Zonenschild: Ist das Zeichen zugewachsen, verdreht, durch ein Fahrzeug verdeckt oder gar nicht vorhanden, war die Begrenzung an dieser Stelle nicht wirksam angeordnet.
  • Unklares Zonenende: Fehlt das Aufhebungszeichen (274.2), kann unklar sein, ob die Zone an der Messstelle überhaupt noch galt.
  • Widersprüchliche Schilder: Trifft die Zone auf ein anderes Tempolimit, kann die Anordnung in sich widersprüchlich und damit anfechtbar sein.
  • Mobile Messung vor Schulen: Bei den häufigen mobilen Kontrollen in Wohngebieten ist die korrekte Geräteaufstellung und Standortdokumentation oft fehlerhaft.
  • Eichung & Messprotokoll: War das Gerät gültig geeicht? Liegen die vorgeschriebenen Test- und Protokolldaten vollständig vor?

Schon ein einziger dieser Punkte kann das Verfahren zu Fall bringen. Welche Geräte besonders fehleranfällig sind, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Messtechnik.

Fahranfänger: 135 km/h in der 30er-Zone in der Probezeit

Mit 105 km/h zu viel liegt ein A-Verstoß vor (ab 21 km/h Überschreitung). Für Fahranfänger hat das spürbare Folgen:

  • Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre
  • Anordnung eines kostenpflichtigen Aufbauseminars (ca. 300–500 €)
  • Zusätzlich Bußgeld und Punkt gemäß Tabelle

Da gerade in 30er-Zonen die Beschilderung angreifbar ist, kann ein erfolgreicher Einspruch die teuren Probezeit-Maßnahmen abwenden.

Einspruch & Frist: So gehen Sie vor

Wichtig: 2-Wochen-Frist

Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie nur zwei Wochen, um schriftlich Einspruch einzulegen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.

  1. Anhörungsbogen: Meist erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen. Zur Sache müssen Sie nichts sagen.
  2. Bußgeldbescheid: Danach folgt der Bußgeldbescheid – ab Zustellung läuft die 2-Wochen-Frist.
  3. Beschilderung dokumentieren: Fotografieren Sie die Messstelle – Zonenschilder, Sichtbarkeit, Zonenende. Das ist in der 30er-Zone Ihr stärkstes Beweismittel.
  4. Messung prüfen lassen: Lassen Sie Gerät und Protokoll fachlich auf Fehler untersuchen, bevor Sie zahlen.

Häufige Fragen: 135 km/h in der 30er-Zone

Was kostet 135 km/h in einer 30er-Zone?

Für 135 km/h in einer 30er-Zone – also 105 km/h zu viel – sieht der Bußgeldkatalog 2026 für PKW ein Bußgeld von 800 € vor (zzgl. Gebühren). Hinzu kommen Punkte und ein Fahrverbot.

Gibt es bei 135 km/h in der 30er-Zone einen Punkt?

Ja. 135 km/h bedeuten 105 km/h zu viel, und ab 21 km/h Überschreitung wird innerorts mindestens ein Punkt eingetragen.

Droht bei 135 km/h in der 30er-Zone ein Fahrverbot?

Ja. Ab 31 km/h Überschreitung ist innerorts ein Regelfahrverbot von 3 Monate vorgesehen – auch für Ersttäter.

Wie viel Toleranz wird in der 30er-Zone abgezogen?

Bei Tempo unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h vom Rohmesswert abgezogen. Aus rund 138 km/h gemessen werden so die vorgeworfenen 135 km/h.

Lohnt sich ein Einspruch in der 30er-Zone?

Häufig ja. In Zonen sind die Anforderungen an die Beschilderung hoch – fehlende, verdeckte oder unklare Schilder sowie Eichungs- und Aufstellfehler bei mobilen Messungen machen viele Bescheide angreifbar.

Andere Geschwindigkeiten in der 30er-Zone

Sie wurden mit einem anderen Wert geblitzt? Hier geht es zu den Nachbar-Tempos – oder zur kompletten Übersicht aller 30er-Zonen-Strafen:

Zur kompletten 30er-Zonen-Übersicht
Rechtsanwalt Andreas Junge

Andreas Junge

Anwalt für Verkehrsrecht

5,0 · über 600 Bewertungen über 1.300 Rechtstipps veröffentlicht

Andreas Junge ist Anwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht und befasst sich seit Jahren intensiv mit Bußgeldverfahren und der Überprüfung von Blitzermessungen. Die Inhalte dieser Seite werden von unserer Fachredaktion gemeinsam mit ihm auf Basis des aktuellen Bußgeldkatalogs 2026 geprüft.

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