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Inhalt
Strafen PKW-Fahrer Strafen für Motorradfahrer Strafen für LKW-Fahrer Toleranzabzug Probezeit Einspruch
  1. Außerorts
  2. 52 km/h

52 km/h zu schnell außerorts: Strafen laut Bußgeldkatalog 2026

Update

03.08.2026

Außerorts 52 km/h innerorts

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften – etwa auf der Autobahn, Bundes- oder Landstraße – die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 52 km/h überschreitet, muss laut Bußgeldkatalog 2026 mit einem Bußgeld von 480 € und 2 Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von 1 Monat rechnen. Ab 41 km/h Überschreitung sieht der Katalog außerorts ein Regelfahrverbot vor – zusätzlich zu Bußgeld und Punkten. Alle Strafen im Überblick:

Fahrzeugtyp
Punkte Fahrverbot Einspruch
PKW 480 € 2 Punkte 1 Monat Kostenlos prüfen
Motorrad 480 € 2 Punkte 1 Monat Kostenlos prüfen
PKW mit Anhänger € Kostenlos prüfen
LKW über 3,5t € Kostenlos prüfen
Typ
P FV Einspruch
PKW 480 € 2 1 Hier prüfen
Motorrad 480 € 2 1 Hier prüfen
Anhänger € 0 - Hier prüfen
LKW € 0 - Hier prüfen

BG = Bußgeld, BG* mit Gebühren, P = Punkte, FV = Fahrverbot, 1* = 1 Monat für Wiederholungstäter

Bundesweit einheitlich: Die Sanktionen für 52 km/h zu viel außerorts sind über den Bußgeldkatalog 2026 in allen Bundesländern identisch geregelt. Weitere Werte finden Sie in der Übersicht für Geschwindigkeitsverstöße außerorts.

Strafen für PKW-Fahrer (Außerorts)

Für Autofahrer liegt der Regelsatz bei 52 km/h zu viel außerorts bei 480 €. Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, bleibt es allerdings nicht bei diesem Betrag: Hinzu kommen 5 % Gebühren – mindestens 25 € – sowie 3,50 € Auslagen.

  • Punkte in Flensburg: Der Verstoß wird mit 2 Punkten eingetragen. Die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahren und beginnt grundsätzlich mit der Rechtskraft der Entscheidung.
  • Fahrverbot: Zusätzlich ist ein Regelfahrverbot von 1 Monat vorgesehen. Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn in der Regel innerhalb eines Viermonatszeitraums selbst wählen.

Regelfahrverbot: Ab 41 km/h zu viel außerorts gehört das Fahrverbot zur regulären Sanktion. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, häufig gegen eine Erhöhung des Bußgeldes. Berufliche Nachteile allein reichen dafür nicht automatisch aus; entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls.

Strafen für Motorradfahrer

Für Motorräder gibt es keine eigene, günstigere Sanktionsstufe. Außerorts gelten dieselben Regelsätze wie für PKW. Bei 52 km/h zu viel beträgt das Bußgeld daher 480 €; außerdem kommt ein Eintrag von 2 Punkte in Flensburg hinzu und es kommt ein Fahrverbot von 1 Monat hinzu.

Bei Motorrädern kommt eine praktische Besonderheit hinzu: Sie haben kein vorderes Kennzeichen, und auf dem Messfoto sind Gesicht und Fahrer häufig nur eingeschränkt erkennbar. Verantwortlich ist im fließenden Verkehr jedoch der Fahrer, nicht automatisch der Halter. Gelingt keine sichere Identifizierung, kann das Verfahren eingestellt werden. Je nach Schwere des Verstoßes kann dem Halter anschließend allerdings eine Fahrtenbuchauflage drohen.

Strafen für LKW und Gespanne bei 52 km/h außerorts

Für LKW über 3,5 t und PKW mit Anhänger kann dieselbe Überschreitung deutlich teurer werden als für einen normalen PKW. Punkte gibt es in dieser Fahrzeuggruppe bereits ab 16 km/h zu viel. Bei 52 km/h außerorts beträgt das Bußgeld €.

  • Keine Punkte: In diesem Geschwindigkeitsbereich bleibt das Punktekonto noch unberührt.

Wichtig bei LKW und Gespannen: Nicht nur der Messwert muss stimmen. Ebenso entscheidend ist, ob das Fahrzeug korrekt als LKW über 3,5 t oder als Gespann erfasst wurde. Eine falsche Fahrzeugklasse kann zu einem falschen Tempolimit und damit auch zu einer falschen Sanktion führen. Das sollte bei der Prüfung der Messunterlagen mitkontrolliert werden.

Mit 52 km/h außerorts geblitzt worden?

Ob der Vorwurf nachvollziehbar ist, zeigt sich oft erst beim Blick auf Messprotokoll, Eichung, Foto und Beschilderung. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich.

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Toleranzabzug bei 52 km/h zu schnell außerorts

Für die Sanktion zählt nicht einfach der Wert, den das Messgerät zuerst anzeigt. Von diesem Messwert wird bei standardisierten Verfahren regelmäßig eine Toleranz abgezogen. Sie soll mögliche Abweichungen des Messgeräts berücksichtigen. Entscheidend ist anschließend der Wert nach dem Abzug:

  • Messwert bis 100 km/h: Abzug von pauschal 3 km/h.
  • Messwert über 100 km/h: Abzug von 3 % des Messwertes, aufgerundet auf den nächsten vollen km/h.

Liegt der Messwert höchstens bei 100 km/h, setzt ein Vorwurf von 52 km/h zu viel somit zunächst eine gemessene Überschreitung von mindestens 55 km/h voraus. Bei anderen Verfahren, etwa einer nicht standardisierten Nachfahrmessung ohne geeichtes Videomesssystem, können je nach Durchführung höhere Sicherheitsabschläge erforderlich sein.

Zusätzliche Folgen in der Probezeit

Für Fahranfänger ist die Grenze von 21 km/h besonders wichtig. Ab dieser Überschreitung – jeweils nach dem Toleranzabzug – liegt ein A-Verstoß vor. Bei 52 km/h außerorts bleibt es deshalb nicht bei den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog:

  • Probezeitverlängerung: Die Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre.
  • Aufbauseminar (ASF): Die Teilnahme wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet; die Kosten liegen in der Regel zwischen 300 € und 500 €.
  • Rechtskraft entscheidet: Die Probezeit-Maßnahmen greifen erst, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Wird das Verfahren im Einspruchswege eingestellt, entfallen sie vollständig.

Einspruch prüfen

Sobald der Bußgeldbescheid zugestellt ist, läuft eine Frist von zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit kann Einspruch eingelegt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab: In Betracht kommen etwa Fehler beim Aufbau oder bei der Bedienung des Messgeräts, eine nicht nachvollziehbare Messung, Formfehler im Bescheid oder Zweifel an der Fahreridentifizierung. Weil bei dieser Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen ist, hat eine sorgfältige Prüfung der Messung besonderes Gewicht.

Tempolimit um 52 km/h außerorts überschritten?

Wenn Sie unsicher sind, ob Messung und Bescheid zusammenpassen, können Sie den Fall kostenlos und unverbindlich vorprüfen lassen. Anschließend wissen Sie besser, ob weitere Schritte sinnvoll sind.

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Weitere Informationen & Bußgeld-Überblick

Möchten Sie die Sanktion mit anderen Geschwindigkeiten vergleichen? Die wichtigsten Übersichten und fünf passende km/h-Werte finden Sie direkt hier.

Wichtige Übersichten:

  • Bußgeldkatalog Geschwindigkeit
  • Bußgeldkatalog Außerorts 2026
  • Bußgeldkatalog Innerorts 2026
  • Messgeräte & Messfehler

Fünf passende Werte außerorts:

41 km/h 51 km/h 60 km/h 65 km/h 70 km/h
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Redaktion & Expertise: Prüfung durch Andreas Junge (Rechtsanwalt für Verkehrsrecht). Stand: Bußgeldkatalog 2026.

Quellen: BKatV § 107 OWiG PTB
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Der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße: alle Bußgelder, Punkte und Fahrverbote – innerorts, außerorts und für jede km/h-Stufe. Geprüft von Rechtsanwalt Andreas Junge.

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Quellen

Bußgeldkatalog, Stand 01.07.2026 VUT-Studie: 14.783 Verfahren (PDF)
Häufig gesucht: 21 km/h innerorts · 26 km/h außerorts · 30 km/h innerorts · 30 km/h außerorts · 35 km/h innerorts · 40 km/h außerorts
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